Anstehende Debatte über Transparenz im Parlament
Die erste Plenarsitzung des Jahres mag auf den ersten Blick unspektakulär erscheinen, doch sie birgt einige bemerkenswerte Themen.
An nur einem Tag wird eine auffallend knappe Tagesordnung behandelt, die im Wesentlichen eine bedeutende Gesetzesvorlage umfasst: das Informationsfreiheitsgesetz.
Zusätzlich stehen aktuelle Themen auf dem Programm: Die FPÖ will die Aktuelle Stunde nutzen, um – so die Vermutung – Medienpolitik, Desinformation und ähnliches zu diskutieren, unter dem Titel „Objektivität und Information statt ORF-Steuer, ORF-Bonzengehälter und Indoktrination“. Der ÖVP gehört diesmal die Aktuelle Europastunde mit dem Titel „Sicherheit für Österreich erfordert auch den Blick nach Europa“.
Aktuelle Stunden sind natürlich immer vom Kontext abhängig. Sie sollten immerhin, wie der Name sagt, aktuell sein. Die Aktuelle Europastunde ist – obwohl sie zeitlich mit dem bevorstehenden EU-Wahlkampf zusammenfällt – ein regulärer Bestandteil der parlamentarischen Agenda. Diese findet in der Regel im Jänner, Mai, September und November statt. Die Besonderheit: Auch Abgeordnete des EU-Parlaments haben ein Rederecht, wenn es die Parlamentsklubs auch wollen.
Im Hinblick auf den Wahlkampf liegt erneut ein Antrag auf Neuwahlen vor, der jedoch im Ausschuss keine Zustimmung fand, da die Regierungsparteien dagegen waren. Theoretisch könnten sich dennoch die Gerüchte um Neuwahlen bereits im ersten Plenum des Jahres bestätigen.
Das Informationsfreiheitsgesetz kommt ins Plenum
Nach intensiven Diskussionen hat die Regierung dem Nationalrat einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz sowie damit verbundene Verfassungsänderungen unterbreitet. Ziel der Vorlage ist es, die Amtsverschwiegenheit aus der Verfassung zu entfernen und ein grundlegendes Recht auf Informationen vom Staat zu etablieren. Informationen von allgemeinem Interesse sollen zudem proaktiv veröffentlicht werden. In den Erläuterungen wird betont, dass ein Paradigmenwechsel angestrebt werde: Transparenz soll zur Norm und Geheimhaltung zur Ausnahme werden.
Das Informationsfreiheitsgesetz stößt allerdings auf Kritik – vor allem aufgrund seiner begrenzten Anwendbarkeit auf kleine Gemeinden, die von der Pflicht zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen ausgenommen sind. Der Prozess für Bürgerinnen und Bürger, um Informationen zu erhalten, ist kompliziert und bürokratisch, was durch das Fehlen einer zentralen Anlaufstelle und einer oder eines Informationsbeauftragten noch verstärkt wird. Die Effektivität des Gesetzes wird zudem durch seine Nachrangigkeit gegenüber anderen Gesetzen eingeschränkt. Wichtige Bereiche wie Kammern und Sozialversicherungen sind von der Regelung ausgenommen. Eine sogenannte Ewigkeitsklausel erschwert zudem Änderungen, da sie die Zustimmung aller Bundesländer erfordert.
Hinter den Kulissen
Ein politikintensives Wochenende wirkt sich oft auch auf die parlamentarische Arbeit aus. Entsprechend sind Reden und Anträge wohl vorbereitet, die darauf abzielen, die Glaubwürdigkeit von öffentlichen Verlautbarungen zu prüfen. Es gibt zahlreiche Anträge zu Steuersenkungen, Senkung der Lohnnebenkosten und anderen nicht ganz so neuen Ideen, die bisher noch keine Mehrheit fanden. Wenn Bundeskanzler Karl Nehammer die Ankündigungen seines „Österreich-Plans“ umsetzen will, hat er jedenfalls die Gelegenheit dazu. Ob sich tatsächlich etwas an den Mehrheiten ändert? Das wäre eine Überraschung.