Das ist der Zeitplan für die U-Ausschüsse
Im Wahljahr 2024 gibt es gleich zwei U-Ausschüsse, in denen sich ÖVP, SPÖ und FPÖ der Korruption bezichtigen werden. Wir kennen den Zeitplan für die Schlammschlacht.
Nächstes Jahr werden wir zum ersten Mal nicht nur einen, sondern gleich zwei gleichzeitige U-Ausschüsse haben. SPÖ und FPÖ wollen die „Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP-Regierungsmitglieder“ kontrollieren, die ÖVP will sich dem „rot-blauen Machtmissbrauch“ widmen.
Viel wissen wir über die zwei neuen U-Ausschüsse noch nicht. Aber zumindest eines ist relativ klar: wie viel Zeit es noch gibt, um sie einzusetzen, vorzubereiten, durchzuführen und abzuschließen. All diese Fragen sind nämlich gesetzlich geregelt. Und da beide U-Ausschüsse weniger als ein Jahr vor der nächsten Wahl stattfinden, ist klar, dass sich das ohnehin nur noch knapp ausgeht.
Disclaimer: Dieser Zeitplan funktioniert unter der Annahme, dass die nächste Nationalratswahl am 29. September 2024 stattfindet.
November: Einsetzung und Formelles
In der Nationalratssitzung am 24. November wurden die beiden Verlangen auf Einsetzung eines U-Ausschusses eingebracht und an den Geschäftsordnungsausschuss (GO-A) zugewiesen. Seitdem läuft eine Frist von acht Wochen für den GO-A, die im Jänner 2024 ausläuft.
Jänner bis März: Vorbereitungen
Der Bericht aus dem Ausschuss wird demnach im Plenum des Nationalrats zwischen 31. Jänner und 1. Februar behandelt. Die Konsequenz: die Einsetzung der U-Ausschüsse und automatische Aktenanforderung.
Ab dann läuft ein Zeitraum von ca. acht bis zwölf Wochen bis zur ersten Befragung. In diesen fallen z.B. die konstituierende Sitzung, die GO-Sitzungen, die Frist für die Aktenlieferung und Zeit für die Abgeordneten, um diese Akten auch wirklich durchzuarbeiten. Die Parteien und geladene Zeugen bereiten sich auf die Befragungen vor. Damit liegt der Befragungsbeginn im März.
März bis Juli: Der U-Ausschuss arbeitet
Viel Zeit haben ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne aber nicht, um sich gegenseitig zu untersuchen: Denn wenn die Nationalratswahl wirklich am 29. September stattfindet, ist der 9. Juli 2024 schon die letzte Deadline zur Abgabe des U-Ausschuss-Berichts. Dieser hält die Erkenntnisse fest, die durch die parlamentarische Untersuchung gewonnen wurden – das Herzstück der Recherche- und Befragungsarbeit.
Diese Berichte brauchen aber Zeit. Zeit, die dem U-Ausschuss für weitere Befragungen fehlt. Es ist also wahrscheinlich, dass die beiden U-Ausschüsse zwischen 25. März und 13. Mai ablaufen werden und damit 1,5 Monate dauern.
Knapper Zeitplan für Untersuchung
Warum nicht mehr Zeit dafür und den Bericht schneller schreiben? Das ist in § 51 Abs 3 der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse geregelt. Das Ende der Beweisaufnahme müsste demnach im Mai 2024 liegen, in diesem Monat liegt auch das Ende der Frist zur Vorlage des Berichtsentwurfs durch den Vorsitzenden – mutmaßlich Wolfgang Sobotka. Die Abgabe des Berichts selbst muss im Juni erfolgen, danach laufen noch vier Wochen für Verständigungen und Stellungnahmen Dritter. Im Juli ist dann spätestens Schluss.
Auch wenn inhaltlich noch nicht viel feststeht, wissen wir also zumindest eines: Viel Zeit haben ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne nicht, um sich gegenseitig der Korruption zu bezichtigen.