U-Ausschuss: Warum René Benko wahrscheinlich nicht kommen wird
Der Gegenstand des U-Ausschusses ist die „Zwei-Klassen-Verwaltung wegen Bevorzugung von Milliardären durch ÖVP-Regierungsmitglieder“, die Abkürzung dafür ist „COFAG-U-Ausschuss“. Dabei steht vor allem einer im Fokus: René Benko.
Der Verdacht: Benkos Signa Holding soll unzählige Unternehmen gegründet haben, um Verluste so zu „parken“, dass sie durch ein kompliziertes Konstrukt seine Steuerschulden reduzieren konnten. Und Politik und Verwaltung sollen ihm dabei geholfen haben – etwa wenn es um die Verschiebung der Zuständigkeit für Benko vom Finanzamt Wien zum Finanzamt Innsbruck geht.
Angedacht ist die Befragung von René Benko für den 4. April – also relativ spät in einem U-Ausschuss, der nur wenige Befragungstage hat. Und das hat wahrscheinlich einen guten Grund: Denn wenn Benko aus welchem Grund auch immer nicht kommen würde, könnte nichts mehr passieren. Der Grund dafür ist der Zeitrahmen, den die Geschäftsordnung vorgibt.
Das Loophole im Fristenlauf
Wenn jemand im U-Ausschuss geladen wird und nicht kommt, droht eine sogenannte Beugestrafe. Diese Strafe macht beim ersten Mal zwischen 500 und 5.000 Euro aus, im Wiederholungsfall drohen aber zwischen 2.000 und 10.000 Euro. Dafür muss die betreffende Person aber erneut in den U-Ausschuss geladen werden, die Strafe beschließt dann das Bundesverwaltungsgericht. Die nächste Eskalationsstufe wäre nur noch die Vorführung durch die Exekutive, oder alltagssprachlich: „Die Polizei holt dich ab.“
Für diesen Ablauf gibt es aber strenge Fristen – und für diese hat der COFAG-U-Ausschuss nicht genug Zeit. Denn noch bevor die nächste Ladung in den U-Ausschuss inklusive Strafe durchgehen könnte, wäre der U-Ausschuss schon vorbei.
Spielen wir das Szenario also durch: Es ist der 4. April, und René Benko meldet sich spontan, er könne heute nicht kommen, z.B. wegen eines Krankenstands. Ein ärztliches Attest hilft natürlich, weil er dann neuerlich geladen werden müsste. Das wäre dann am 24. April. Erscheint er dann einfach nicht, müsste man ihn für den nächsten Tag unter der Androhung einer Beugestrafe laden – was nicht geht, weil die postalische Zustellung nicht möglich ist. Der 25. April ist der letzte Befragungstag. Und dadurch wäre er aus dem Schneider. Beugestrafe gibt es dann nämlich auch keine mehr.
Erscheint er einfach so nicht, würde der U-Ausschuss sein Nichterscheinen feststellen und ihn nochmals unter der Androhung einer Beugestrafe für den 24. April laden. Kommt Benko dann wieder nicht, könnte man ihn für den 25. April laden, aber es wäre postalisch in der Kürze wieder nicht möglich, die Ladung zuzustellen. Und schon im Juli muss der U-Ausschuss seinen Bericht vorlegen: Nicht nur zu Benko, sondern zu sämtlichen Erkenntnissen, die in der parlamentarischen Untersuchung gewonnen wurden.
Für René Benko ist das eine gute Nachricht. Denn für ihn bedeutet das: Wenn er keine Lust hat, in den U-Ausschuss zu kommen, muss er auch nicht. Ein Loophole, das nur durch den späten Termin möglich geworden ist – und das den Erkenntnisgewinn der Untersuchung deutlich verringern könnte.