Der große Social-Media-Schwindel
In den Headquarters der Internet-Konzerne und der Online-Werbenetze ist man in Champagnerlaune. Abermillionen von Benutzerprofilen werden in Bälde viel mehr wert sein als bisher. Die Profile werden ohne eigenes Zutun um neue Datenfelder, nämlich um Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und Fotos angereichert. Diese Daten gibt es gratis, obendrein sind sie auch staatlich verifiziert.
Ebenso gehobener Stimmung sind die Datendiebe, Scammer, Spammer und andere Betrüger, denn für ѕie tun sich dann ganz neue, lohnende Ziele auf. Guter Hoffnung sind auch die Stalker, dass sie ihre Opfer auch im analogen Leben drangsalieren können, dafür sorgt die Klarnamenpflicht.
Kollateraler Kinderschutz
Die in Europa gerade diskutierten Pläne zu Altersgrenzen für Kommunikation an sozialen Netzwerken werden treuherzig als Kinderschutzprogramm verkauft. Seit 30 Jahren ist das ein probates Mittel, um Maßnahmen zur Generalüberwachung durch die Gremien zu bringen, wenn es gerade keine Terroristen gibt.
Und die Chancen stehen gut, denn beim Schlagwort „Kinderschutz“ setzt bei einer erstaunlich großen Zahl von Menschen das gesamte kritische Urteilsvermögen aus. Weist man auf die Kollateralschäden durch solch gutgemeinte „Kinderschutzmaßnahmen“ hin, heißt es meistens „aber irgendwas muss man ja machen!“. Ja natürlich, solange dieses „irgendwas“ nicht kompletter Schwachfug ist.
Algorithmen, Clickbaits, Doomscrolling
Es soll keineswegs in Abrede gestellt werden, dass vieles bei den marktbeherrschenden (a)sozialen Netzen generell schwer im Argen liegt. Mit manipulativen Algorithmen werden Klickzahlen und Verweildauer hochgetrieben und zum Doomscrolling animiert.
Hetz- und Desinformationskampagnen und verdeckte Propaganda werden billigend in Kauf genommen, solange der Umsatz stimmt und es keine Strafen gibt. Mobbing, Stalking oder Grooming ist den Internetkonzernen überhaupt egal. Wegen solcher Verstöße gegen das Transparenzgebot des Digital Services Act (DSA) steht gerade X vor dem EU-Gerichtshof, X beruft gegen 120 Millionen Euro Strafe. Es ist der erste solche Fall, der vor dem EUGH verhandelt wird.
Ausweispflicht für Internetbenutzung
Die geplante „Kinderschutzmaßnahme“ durch ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 14 läuft tatsächlich auf eine Ausweispflicht zur Internetbenutzung hinaus, denn so gut wie alle loggen sich in soziale Netzwerke ein.
Discord für die Gamer-Gruppen, Facebook für die Feuerwehren und den Ortsverschönerungsverein, WhatsApp für die Familien- oder Schulkommunikation, Tiktok oder Instagram zum Angeben, für die Sportschützen gibts Telegram. Dazu kommen YouTube, Roblox und zigtausend andere Spielplattformen ѕowie eine Unzahl weiterer Websites, deren Benutzer ebenfalls in Gruppen kommunizieren. Wie will man denn Kinder unter 14 ausschließen, ohne alle zu kontrollieren?
Die Vorbilder Australien und UK
Australien ist bei dieser globalen Überwachungskampagne vorgeprescht. Dort hat man die Kontrollen den Internetfirmen überlassen, Ausweiskopien und Selfie-Videos sind die Regel bei der Altersverifikation. Nicht ganz überraschend werden die Kontrollen systematisch umgangen, nämlich mit Virtual Private Networks (VPNs), KI-Videos oder damit, dass einfach jemand anderer in die Kamera schaut. Der Endeffekt ist, dass es durch die Ausweisvariante noch mehr sensible Daten für die Datenhändler gibt.
Im UK hat man für den Online Safety Act einen etwas anderen Weg gewählt, um die Jugend von Pornhub fernzuhalten. Internet- und Altersverifikations-Provider übernehmen die Kontrollen, entweder gibt man Zugriff auf das Bankkonto, reicht einen Ausweis oder auch ein Selfie-Video ein. Bei diesen Providern entstehen dadurch Datenbanken aller Porno-Konsumenten im UK, die neben den Stammdaten Fotos, Videos oder Bankverbindungen enthalten.
Kontrollpunkte und Vorratsdaten
Das sind ideale Angriffsziele, weil die Websites solcher Firmen in der Regel längst nicht so gut gesichert sind wie etwa Bank-Websites. Das Kontrollsystem im UK hat als die Konsequenz, dass die Apps von VPN-Anbietern die Download-Charts anführen und die Regierung überlegt, auch für VPN-Apps Altersbeschränkungen einzuführen. Auch das kommende EUDI-Wallet, der standardisierte digitale Ausweis der EU, wird an dieser Problematik nicht viel ändern. Die Datenbanken mit persönlichen, sensitiven Datensätzen entstehen dann eben anderswo.
Wenn Kontrollpunkte eingezogen werden, fallen dort eben alle möglichen Datensätze an, die Präferenzen und Gewohnheiten, Vorlieben und Interessen von Individuen enthalten, alles mit der Identität verknüpft. Wer sich für diese Datensätze interessieren und dann Vorratsdatenspeicherung verlangen könnte? Dazu braucht es nicht viel Fantasie.
Dieselben Politiker, die diese üblen Trends 15 Jahre lang ignoriert haben, weil sie diese Netze zur Selbstdarstellung nutzen, haben die Probleme jetzt entdeckt. Jetzt, ganz zufällig, nachdem die „Chatkontrolle“, eine EU-Verordnung, dass alle Uploads und alle Chats gescannt und Schnittstellen für die Strafverfolger eingerichtet werden müssen, gerade erst gescheitert ist. Dieselben Technokraten in Brüssel und auf nationaler Ebene, die schon die Chatkontrolle – angeblich gegen „Kinderpornographie“ – in die Welt gesetzt hatten, wollen uns hier einfach nur ihr nächstes Überwachungsprojekt unterjubeln.
Statt Kontrollpunkte einzuziehen, sollte man an beiden Enden dieser Problematik ansetzen. Nämlich erstens bei den (a)sozialen Netzen der Quasi-Monopole, dass sich diese an nationale und EU-Gesetze halten. Das werden sie nur dann tun, wenn sie dazu gezwungen werden. Am anderen Ende dieser Problematik stehen die Eltern, die hier aufgeklärt und in die Pflicht genommen werden müssen. Für die Aufklärung gibt es die Schulen – und für Verbote sind Erziehungsberechtigte zuständig, und nicht der Staat.
ERICH MOECHEL (Mag. phil.) ist investigativer IT-Journalist, spezialisiert auf EU-Verordnungen, Überwachung, Geheimdienste und militärische IT im Spannungsfeld mit Bürgerrechten im digitalen Raum. Er ist Mitgründer der International Big Brother Awards (1996) und European Digital Rights (EDRi, 2002). Callsign OE3EMB.