Kinderrechte, Staatsaufgaben und Elternpflichten
Für das alltägliche Leben von Kindern ist entscheidend, ob ihre grundlegenden Rechte nicht nur staatlich garantiert, sondern auch von ihren Eltern gefördert und geschützt werden. Das Kinderrecht auf Bildung und Information muss heute jedenfalls auch den digitalen Gewaltschutz umfassen.
In einer Zeit, in der die allgemeinen Menschenrechte unter Druck geraten, sollte man sich auch verstärkt um die Rechte von Kindern kümmern. Im Mittelpunkt gesellschaftspolitischer Bekenntnisse stehen für gewöhnlich gerade Kinder und Jugendliche. In Österreich ist das kinderrechtliche Niveau an Schutz und Förderung denn auch verhältnismäßig gut entwickelt, wozu das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern aus dem Jahr 2011 beigetragen haben mag.
In diesen kleinen Grundrechtskatalog haben einige zentrale Rechte der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 Aufnahme in das österreichische Verfassungsrecht gefunden, wie etwa das Recht auf „Schutz und die Fürsorge … und die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung“, auf eine gewaltfreie Erziehung oder auf Meinungsäußerung und Beteiligung von Kindern in allen sie betreffenden Angelegenheiten. Über allem steht als Leitprinzip „die bei allen staatlichen Maßnahmen vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls“.
Mit dem Recht auf „bestmögliche Entwicklung und Entfaltung“ sind die für Kinder und Jugendliche grundlegenden Lebensbedingungen, ihre Betreuung, Bildung, Gesundheit und persönlichen Entwicklungschancen angesprochen. In Österreich ermöglicht ein gut entwickelter Sozialstaat die Sicherstellung dieser Kinderrechte. Doch für die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls in Gesetzgebung und Verwaltung gibt es auf zahlreichen Baustellen nach wie vor Handlungsbedarf. Ein wichtiger Maßstab für die staatliche Garantie der Rechte von jungen Menschen sind die Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschusses, die nach einer umfassenden Staatenprüfung ergehen.
Nach dieser international anerkannten To-do-Liste sind in Österreich die Verbesserung der Betreuungsstandards, die Inklusion von Kindern mit Behinderungen, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sowie eine Strategie zur Verhütung und Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch, die Verstärkung von Gewaltschutz im digitalen Raum sowie die Diskriminierung und insbesondere die immer noch ausständige sofortige gesetzliche Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seit Jahren anstehende Kinderrechts-Aufgaben. Und als generelles Erfordernis: ein wirksames Monitoring für die Einhaltung der Kinderrechte. Eine Bestimmung des noch unerledigten kinderrechtlichen Handlungsbedarfs ist im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen.
Vor allem im Bereich Gewaltschutz verfügt Österreich aber über ein sehr hohes Niveau an Rechtsvorschriften und Einrichtungen, vom behördlichen Umgang mit Kindeswohlgefährdungen über die Möglichkeit der Wegweisung von gewalttätigen Elternteilen bis zur Unterstützung von Kindern bei Familienkonflikten und Scheidungsverfahren in Form der Familiengerichtshilfe, des Kinderbeistands oder gerichtlich angeordneter Eltern- und Erziehungsberatung.
Gewalt und Missbrauch finden aber längst auch im digitalen Raum statt. Aus Anlass der Aufdeckung des Besitzes und der Verbreitung einer Vielzahl an digitalen Darstellungen von Kindesmissbrauch wurde erst vor zwei Jahren ein umfassendes Maßnahmenpaket von Strafverschärfungen über vermehrte Beratung und Prävention bis zur besseren Ausstattung der Polizei mit Digitaltechnologien zur Verfolgung dieser Art von Kindesmissbrauch beschlossen.
Betreuung und Bildung – gemeinsamer Lernort von Kindern und Eltern
In den ersten Lebensjahren von Kindern ist es das Recht auf Gesundheitsversorgung, Erziehung und Betreuung bzw. die damit verbundenen Pflichten der Eltern, das für das gute Aufwachsen von Kindern eine entscheidende Rolle spielt. Neben der Erziehungsfähigkeit der Eltern muss dafür ein altersentsprechendes, qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot zur Verfügung stehen, das für Eltern leistbar ist. Längst wurde ein ausreichendes Angebot an Kleinkinderbetreuung, Kindergärten und schulischer Nachmittagsbetreuung als Ort der kindlichen Bildung von Persönlichkeit und Sozialverhalten, aber auch als Voraussetzung für die Berufstätigkeit von Müttern erkannt und steht politisch außer Diskussion.
In Österreich wurde in den vergangenen Jahren angesichts jahrzehntelanger Versäumnisse viel in den Ausbau von Betreuungsplätzen und deren finanzieller Zugänglichkeit investiert, und die amtierende Regierung hat sich in puncto zusätzlicher Plätze, Öffnungszeiten und Betreuungsqualität viel vorgenommen. Auch das geplante zweite verpflichtende Kindergartenjahr wäre ein Fortschritt.
Von einer guten Betreuung in Kindergärten und Schulen profitieren alle Kinder, aber es gibt in Österreich soziale Gruppen, für die ein Besuch von pädagogisch wertvollen Einrichtungen besonders relevant ist: Kinder in schwierigen sozialen Verhältnissen sowie Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, die in Flüchtlings- und Migrantenfamilien aufwachsen. Diese Kinder bekommen nicht dieselben Kenntnisse, Fähigkeiten und sozialen Lebensarten vermittelt wie einheimische Gleichaltrige. Um diese unterschiedlichen Bildungschancen etwas auszugleichen, bieten teilweise die Schulen selbst, aber auch freiwillige Mentor:innen, Sprach- und Lerncafés und Vereine wertvolle Unterstützung an, die weit über die bloße Wissensvermittlung hinausreichen. Schließlich hat ein ausbleibender Schulerfolg oft nicht nur den Abbruch des Bildungswegs, sondern auch persönliche Frustration, fehlende berufliche Chancen und alle damit verbundenen negativen sozialen Konsequenzen zur Folge. Deshalb soll kein Kind zurückgelassen werden, denn jedes Kind hat das Recht auf eine gute Bildung und gelingende Persönlichkeitsentwicklung.
Aber: Was nützen staatliche Bildungsangebote, wenn Eltern sie für ihre Kinder nicht wahrnehmen? Da Kinder vom Bildungs- und Integrationsniveau ihrer Eltern abhängig sind, wäre es ein entscheidender Fortschritt, sozial benachteiligte Familien mit aufsuchender Sozialarbeit in Kindergärten und Schulen anzusprechen und diese mit der Einbeziehung der Eltern zu einem gemeinsamen Lernort zu machen. Die Einlösung der Kinderrechte auf Betreuung und Bildung kann nur im Zusammenwirken mit einer unterstützenden Familien- und Integrationspolitik gelingen.
Werden etwa Eltern bzw. Mütter einbezogen (siehe die Sprachkurse „Mama lernt Deutsch“), wird dies neben dem gelingenden Ankommen der ganzen Familie in der Gesellschaft auch Auswirkungen auf den Lernerfolg der Kinder haben. Eine erfolgreiche Bildungslaufbahn kann die beruflichen und allgemeinen Lebenschancen von Kindern erhöhen und damit letztlich auch soziale Folgekosten für die ganze Gesellschaft vermeiden.
Gerade im Zusammenhang mit Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern aus muslimischen Migrantenfamilien sollten auch die oftmals bestehenden Spannungen zwischen dem Recht der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder und dem ganzheitlichen Kindeswohl (z.B. betreffend die Teilnahme am Sportunterricht, Gewaltausübung von Burschen gegenüber Mädchen) im konstruktiven Zusammenwirken zwischen Schule, Eltern und Jugendlichen selbst aufgelöst werden.
Kinder und soziale Medien: Es besteht Regelungsbedarf
Einen zentralen Stellenwert hat für Kinder und Jugendliche heute die digitale Lebenswelt. Das Internet, soziale Netzwerke und digitale Medien sind ein unverzichtbarer Teil des Alltags von Kindern geworden. Denn die digitale Welt eröffnet jungen Menschen vielfältige Chancen – vom Angebot an Information und dem Online-Lernen bis zum Spielen und der Kommunikation mit Gleichaltrigen –, allerdings gleichzeitig auch Risiken: von Darstellungen von Gewalt und Pornografie über Cybermobbing, sexuelle Belästigung und Grooming (die verbotene Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen) bis zum ungewollten Verbreiten der eigenen Bilder im Netz (mitunter auch durch die Eltern) und dem Missbrauch persönlicher Daten.
Abgesehen davon ist es auch die zu viele Zeit, die Kinder und Jugendliche mit Smartphones und sozialen Medien verbringen, die dadurch erzeugte geistige Abhängigkeit und der Mangel an altersentsprechenden Sozialkontakten, die nicht nur zu suchtähnlichem Verhalten, sondern teilweise auch zu psychischen Erkrankungen führen. Das Recht von Kindern auf Information, Freizeit und Spiel kollidiert mit ihrem Recht auf Gewaltschutz. Die Eltern sind jedoch gegenüber der digitalen Überflutung der Kinderzimmer oft ahnungs- oder einfach nur machtlos.
Der Schutz vor jeder Form von Gewalt und Missbrauch darf dem dagegen oft in Stellung gebrachten Recht auf Privatsphäre oder dem Datenschutz nicht untergeordnet werden, insbesondere für jüngere Kinder, die sich gegen die Gefährdungen im Online-Raum kaum zur Wehr setzen können. Damit sich Kinder und Jugendliche im digitalen Raum sicher bewegen können, müssen die im analogen Leben geltenden Kinderrechte so in die Online-Welt übersetzt werden, dass dies ohne Kollateralschäden zulasten des Gewaltschutzes erfolgt. Ein wirksamer Kinderschutz im digitalen Raum ist deshalb das Gebot der Stunde. Vor allem aber muss der Schutz von Minderjährigen altersangepasst sichergestellt werden, um sich tatsächlich zu bewähren.
Das heißt: Gegen die vielfältigen Gefährdungen im digitalen Raum sollte der Zugang zu sozialen Medien durch Altersbeschränkungen reguliert werden. In Österreich gilt dabei das 14. Lebensjahr als relevante Altersgrenze für eine datenschutzkonforme Altersverifikation. Sinnvollerweise sollte dabei eine europäische Regelung angestrebt werden. Auf dieser Ebene ist man durchaus entschlossen: So hat das EU-Parlament für die Sperre von sozialen Medien für Kinder unter 16 Jahren gestimmt. Da eine solche jedoch unschwer umgangen werden kann, ist das entscheidende Thema die gesetzliche Inpflichtnahme von Digital-Plattformen zur Prüfung und Entfernung von kinder- und jugendschädlichen Inhalten sowie kindgerechte Meldeverfahren gegenüber den Betreibern von Tech-Plattformen.
Derartige Bemühungen prägen auch die seit Jahren auf EU-Ebene heftig geführte Kontroverse um eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Online-Bereich. Dabei zeichnet sich ab, dass die großen Tech-Plattformen und digitalen Kommunikationsdienste eine Aufdeckung und Sperre von (potenziellem) Kindesmissbrauchsmaterial zwar weiterhin nur auf freiwilliger Basis machen müssen, aber mit einer technologie-unterstützten Risikoanalyse ihrer Inhalte und der Zusammenarbeit mit einem neu zu schaffenden EU-Wissenszentrum stärker in die Verantwortung genommen werden sollen.
Eine präventive Funktion könnte technische Schutzmechanismen auf den Geräten haben. Hier kommt die Erziehungsverantwortung der Eltern stärker ins Spiel, indem sie durch Voreinstellungen und digitale Filter Inhalte und digitale Nutzungszeiten ihrer Kinder besser kontrollieren können. Die Eltern sollten bei der Mediennutzung ihrer Kinder eine wichtigere Rolle wahrnehmen, vor allem als Vorbilder und Vertrauenspersonen, mit denen Kinder ihre Online-Aktivitäten teilen können. Für ältere Kinder und Jugendliche kann die Vermittlung von Medienkompetenz zu einer möglichst bewussten und kritischen Mediennutzung führen. Hier setzt die Verantwortung der Schule für den bewussten Umgang mit digitalen Medien ein. In Österreich gibt es dafür mit der Informations- und Aufklärungsarbeit des Vereins Saferinternet.at ein Angebot an Workshops, die an Schulen abgehalten werden. Auch das seit Mai 2025 geltende Handyverbot an Schulen könnte ein erster Schritt sein.
Ein anderes Thema ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung und dabei die Behandlung der zunehmenden psychosozialen Probleme von Kindern und Jugendlichen. Gerade in diesen Fragen gibt es nicht erst seit der Corona-Pandemie einen Nachholbedarf, etwa betreffend kinderpsychiatrische Behandlungs- und Therapieplätze in Spitälern und Facharztpraxen. Auch in diesen Fragen geht es darum, die Chancen auf eine gelingende Entwicklung im persönlichen Leben sicherzustellen. Es wäre im Interesse aller in der Gesellschaft.
Förderung und Schutz von Kindern – auch eine Pflicht der Eltern
Die Förderung von Entwicklung und Entfaltung von Kindern und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls sind die tragenden Prinzipien in kinderrechtlichen Grundrechtskatalogen. Die Sicherstellung der Rechte von Kindern gehört zu den grundlegenden Aufgaben des Staates und seiner Behörden, allerdings „unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern“, wie es in der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 3, 5) heißt – sind es im Alltag von Kindern und Jugendlichen doch die Eltern als primäre Bezugspersonen, die für die Einlösung dieser Rechte und das Wohlergehen ihrer Kinder verantwortlich sind. Der familienrechtliche Pflichtenkatalog definiert die Aufgaben der Eltern von Pflege und Erziehung bis zur gemeinsamen Obsorge.
Die Rechte von Kindern gelten für alle Arten altersentsprechender Förderung und des Schutzes, von der Kleinkindbetreuung bis zum digitalen Gewaltschutz. Die Eltern entscheiden mit ihren Beziehungen zu ihren Kindern, ihrer Erziehungskompetenz und ihrer Bildung, wie das alltägliche Leben ihrer Kinder aussieht: ob Kinder Liebe und Geborgenheit erfahren, gesund aufwachsen, was sie lernen, welche sozialen Kontakte sie haben, wie sie mit Problemen umgehen etc. Doch die familiäre Kommunikation ist kein statischer Prozess, sondern kann und sollte sich, je nach Altersphase der Kinder, im Zusammenwirken mit den Eltern, Gleichaltrigen oder pädagogischem Personal permanent entwickeln. Deshalb wären gemeinsame Lernprozesse von Eltern und Kindern so wichtig.
Das Aufwachsen in der Familie und die Bildung durch Eltern, Kindergarten, Schule und Freundeskreis prägen die Persönlichkeit, die Erfahrungen und die Lebenszufriedenheit von Kindern. Die in jungen Jahren angeeigneten Erlebnisse und Kenntnisse haben nicht nur für Kinder und Jugendliche selbst einen nachhaltigen Stellenwert, sondern für die ganze Gesellschaft, die für ihr Wohlergehen und ihren Fortschritt auf die verschiedenen Ressourcen und Kompetenzen von Heranwachsenden angewiesen ist.
ANDREAS KRESBACH ist Jurist im öffentlichen Dienst und Autor in Wien.