Setzt die Islamische Revolutionsgarde endlich auf die EU-Terrorliste!
Die Islamische Revolutionsgarde des Iran unterstützt die Hamas und Hisbollah, steht an der Seite von Kriegsverbrechern wie Putin und Assad, und ist weltweit für Terror verantwortlich. Zeit, sie als das zu klassifizieren, was sie ist: eine Terrororganisation.
Gerade in Zeiten, in denen der Fokus der Medienberichterstattung wieder auf Israel liegt, gerät auch der Iran vermehrt ins Visier der Öffentlichkeit: Die islamische Diktatur, die Israels Existenzrecht nicht anerkennt, spielt eine wichtige geopolitische Rolle im Mittleren Osten. Vor allem durch eine Organisation, die man leicht mit der regulären Armee verwechseln könnte: die Islamische Revolutionsgarde.
Diese fällt nicht nur durch ihre Rolle bei der Bestrafung von Protesten im eigenen Land auf – sondern auch dadurch, dass sie Terrororganisationen wie die Hisbollah und die Hamas unterstützt, die Krieg gegen Israel führen. Letztere ist auch für den brutalen Angriff am 7. Oktober 2023 verantwortlich. Wegen dieser Verbindungen läuft auf EU-Ebene eine Debatte darüber, die Islamische Revolutionsgarde des Iran auf die „EU-Terrorliste“ zu setzen. Eine komplexe und auch rechtliche Debatte – aber mit entscheidender politischer Auswirkung.
Was hinter der „Islamischen Revolutionsgarde“ steckt
Nach der Islamischen Revolution im Iran 1979 wurde vom damaligen islamistischen Revolutionsführer Khomeini die „Armee der Wächter der Islamischen Revolution“ gegründet: die Islamische Revolutionsgarde (IRCG).
Konzipiert wurde sie als zusätzliche Armee zum Schutz der Revolution, da Khomeini der regulären Armee misstraute. Die Islamische Revolutionsgarde verfügt zusätzlich über einen eigenen Nachrichtendienst, der auch in Österreich aktiv ist, und ihr gehören auch die berüchtigten Basidsch-Milizen an, die eine wichtige Rolle bei der gewaltsamen Unterdrückung von Demonstrationen, wie beispielsweise jenen nach dem Tod von Jina Mahsa Amini, spielen. Die militärische Einheit der Revolutionsgarde im Ausland ist die Eliteeinheit „Quds Force“. Sie ist dafür zuständig, mit Gewalt die Ziele der Islamischen Revolution von 1979 in der gesamten islamischen Welt zu verbreiten.
Die Revolutionsgarde unterstützt unter anderem den Kriegsverbrecher Assad in Syrien, bildet die Huthi-Milizen aus, die für die Angriffe im Roten Meer und auf Israel verantwortlich sind, und war an der Gründung der radikal-islamistischen Hisbollah 1982 beteiligt. Sie unterstützt sowohl diese als auch die Hamas finanziell und logistisch. Die Hisbollah, die Hamas und der Iran erkennen Israel als Staat nicht an und haben dessen Zerstörung als erklärtes Ziel. Der Iran liefert darüber hinaus auch Drohnen an die Russische Föderation, die im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingesetzt werden. Auf der von Russland annektierten Krim bilden Revolutionsgardisten Russen im Umgang mit den Drohnen aus.
Was ist die EU-Terrorliste?
Die Hamas und der militärische Arm der Hisbollah stehen schon seit mehr als 20 Jahren auf der EU-Terrorliste, die Revolutionsgarde aber noch immer nicht. Das Europäische Parlament hat sich schon dafür ausgesprochen, die Revolutionsgarde auf die EU-Terrorliste zu setzen.
Die Terrorliste der EU ist eine Liste von Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die an terroristischen Handlungen beteiligt waren und restriktiven Maßnahmen unterliegen sollen. Die Aufnahme von Personen, Vereinigungen und Körperschaften geschieht durch Beschluss des Rates der Europäischen Union. Für die in der Liste aufgeführten Personen, Vereinigungen und Körperschaften gilt, dass ihre Gelder und sonstigen Vermögenswerte in der EU eingefroren werden. Außerdem ist es Personen und Organisationen in der EU verboten, den in dieser Liste aufgenommenen Personen und Organisationen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Was ist nötig, um die Revolutionsgarde auf die Terrorliste zu setzen?
Der Gemeinsame Standpunkt der EU besagt, dass es gewisser Voraussetzungen für eine Terrorlistung bedarf. Es braucht einen Beschluss einer „zuständigen Behörde“, der sich auf Folgendes beziehen kann:
- die Aufnahme von Ermittlungen oder Strafverfolgung wegen einer terroristischen Handlung oder des Versuchs, eine terroristische Handlung zu begehen oder sie zu erleichtern, oder
- eine Verurteilung wegen derartiger Handlungen.
Zur Beurteilung, ob die Listung der Islamischen Revolutionsgarde möglich sei, wurde vom Juristischen Dienst der EU im Februar 2023 ein Gutachten erstellt, welches aber weiterhin unter Verschluss gehalten wird. Außenminister Alexander Schallenberg und auch die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock beriefen sich darauf und meinten, dass es eines Urteils eines Gerichts eines Mitgliedstaates der EU bedürfe, um eine Terrorlistung zu ermöglichen. Das entspricht aber nicht den Tatsachen. Der deutschen Tageszeitung taz liegt nun das Gutachten vor.
Darin heißt es, dass „eine erste Aufnahme in die Liste das Vorliegen einer nationalen Entscheidung einer zuständigen Behörde erfordert. Und: Dieser Beschluss müsse „die Einleitung von Ermittlungen oder die Strafverfolgung wegen einer terroristischen Handlung, des Versuchs der Begehung einer solchen Handlung, der Teilnahme an einer solchen Handlung oder der Beihilfe zu einer solchen Handlung auf der Grundlage schwerwiegender und glaubwürdiger Beweise oder Anhaltspunkte oder die Verurteilung wegen solcher Taten betreffen“.
Für die Aufnahme von Ermittlungen und weitere Strafverfolgung bis hin zu einer Verurteilung muss es sich aber nicht unbedingt um jene in einem der 27 Mitgliedstaaten handeln – auch eine solche eines Drittstaats könne dafür ausreichen. Das wurde auch vom EuGH festgestellt. Es muss sich weiters dabei nicht notwendigerweise um eine Tat handeln, die im nationalen Strafrecht als „terroristisch“ beurteilt wird. „Die Voraussetzungen sind relativ vielfältig“, erklärte der Völkerrechtsexperte Lukas Märtin vor wenigen Monaten. Taten wie ein versuchter Brandanschlag auf eine Synagoge mit terroristischem Kontext fielen regelmäßig darunter.
Unter eine „zuständige Behörde“ fallen nicht nur Justizbehörden, es können unter Umständen auch Entscheidungen von Innen- oder Außenminister:innen sein. Auch muss es sich nicht notwendigerweise um eine Behörde eines Mitgliedstaats handeln. Eine „Verurteilung“ oder Sanktionierung durch den Home Secretary des Vereinigten Königreichs könnte möglicherweise als Grundlage für künftige Sanktionen dienen. Aber nicht alle Entscheidungen erfüllen die Voraussetzungen, die der EuGH vorgibt. Die Entscheidungen der USA, Gruppen als Terrororganisationen zu kennzeichnen, sind nicht ausreichend, da diesen Entscheidungen die erforderlichen rechtlichen Garantien fehlen.
Fazit: Die rechtlichen Voraussetzungen liegen vor
Ermittlungen und auch Entscheidungen von „zuständigen Behörden“ gegen die Islamische Revolutionsgarde liegen reichlich vor. Der Terrorismusexperte Matthew Levitt hat recherchiert, dass alleine zwischen 2018 und 2023 mindestens 33 Fälle bekannt sind, in denen der Iran in Europa Auslandsoperationen getätigt hat (einschließlich Mord, Entführung und Überwachungsplots). In all diesen Fällen wurden Ermittlungen eingeleitet, und in vielen Fällen sind die jeweiligen Justizbehörden mit der aktiven Strafverfolgung gegen die Revolutionsgarde befasst. Anschlagsziele sind Jüdinnen und Juden, Israelinnen und Israelis, Dissidentinnen und Dissidenten sowie allgemein Kritikerinnen und Kritiker des iranischen Regimes.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Listung der Islamischen Revolutionsgarde liegen also vor. Eine Listung wäre auch deshalb wichtig, da sie nicht nur symbolischen Charakter hätte, sondern auch wie beschrieben weitreichende Folgen mit sich bringen würde.
Ausblick: Wo bleibt der politische Wille?
Es ist also viel weniger eine rechtliche als vielmehr eine Frage des politischen Willens, die IRCG auch auf die Terrorliste setzen zu wollen. Seit 1979 haben die österreichische und die europäische Politik versucht, im Iran einen „Wandel durch Handel“ herbeizuführen. Spätestens nach der brutalen Niederschlagung der Proteste im Iran Ende 2022 sollte jedem bewusst sein, dass diese Politik gescheitert ist.
Das iranische Regime ist im Gegenteil noch brutaler geworden: Es geht im Inneren rigoros gegen jede Kritik vor und schreckt vor Folter, Mord und Hinrichtungen nicht zurück. Außenpolitisch unterstützt es Russland auch militärisch durch die Lieferungen von Drohnen und Ausbildung an diesen in dessen mörderischem Angriffskrieg gegen die Ukraine und deren Zivilbevölkerung. Das Regime hat als oberstes Ziel die Zerstörung Israels als einzigen jüdischen Staat auf der Landkarte und finanziert und unterstützt logistisch wie auch militärisch Terrororganisationen wie die Hamas, die Hisbollah oder die Huthis. Gegen Dissident:innen und Kritiker:innen des Regimes, gegen Jüd:innen und Israelis werden Anschläge im Ausland verübt, auch auf europäischem Boden.
All die oben genannten Fälle haben eines gemeinsam: Die Islamische Revolutionsgarde ist entscheidend beteiligt. Die Hamas und die Hisbollah sind schon als Terrororganisation eingestuft. Aus Solidarität mit all jenen, die im Visier der Revolutionsgarde stehen, aber auch als Zeichen der Wehrhaftigkeit Europas, ist es von enormer Bedeutung, auch sie endlich als das einzustufen, was sie ist: eine Terrororganisation.