Nationalrat: Die wichtigsten Punkte vor der Sommerpause
Am 5., 6. und 7. Juli kommt der Nationalrat zum letzten Mal vor der Sommerpause zusammen. Diesmal stehen knapp 40 Gesetzesbeschlüsse auf der Agenda, vier davon erfordern eine Zweidrittelmehrheit. Es geht um das Bundes-Krisensicherheitsgesetz, das neue elektronische Zahlungsinformationssystem CESOP zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, die Verlängerung der Russland-Sanktionen und Änderungen im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz. Die Bestätigung der fünf Mitglieder der unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz im Nationalrat erfordert ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit auf Empfehlung des Hauptausschusses. Es gibt auch mehrere Entschließungen.
Außerdem kommt eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Finanzierung von Unterkünften, an die sich von Gewalt betroffene Frauen wenden können. Die Kontrollkommission Verfassungsschutz wird gewählt.
Dringlicher Antrag an Bildungsminister Polaschek
Zum Beginn der Schulferien im Westen geht das Parlament ebenfalls in die Sommerpause. NEOS plant allerdings, einen Dringlichen Antrag einzubringen, der den Bildungsminister Polaschek zur Rechenschaft ziehen soll: Bei einem „Dringlichen“ handelt es sich um einen schriftlichen Antrag, der vor der Tagesordnung in derselben Sitzung an ein Mitglied der Bundesregierung gestellt wird, in der Regel um 15 Uhr des selben Tages debattiert wird und direkt danach abgestimmt.
Der Dringliche Antrag zielt darauf ab, den Lehralltag zu verbessern und die Belastung der Lehrkräfte durch sinnlose Verwaltungsarbeiten und Bürokratie zu verringern – denn diese Aufgaben nehmen ihnen wertvolle Zeit für das eigentliche Unterrichten. Es ist wichtig, dass Lehrkräfte die Möglichkeit haben, sich auf das Unterrichten zu konzentrieren und nicht von unnötiger Bürokratie belastet werden. Die Bildungspolitik sollte darauf abzielen, die Lehrkräfte zu unterstützen und eine positive Lernumgebung für Schülerinnen und Schüler zu schaffen.
Um dieses Problem anzugehen, sind Veränderungen auf verschiedenen Ebenen erforderlich: einschließlich der Autonomie der Schulen, der Vereinfachung der Bürokratie durch digitale Lösungen und der Aufstockung des Verwaltungspersonals.
Aktuelle Stunden und Fragen an Minister
Vor der eigentlichen Tagesordnung findet eine Aktuelle Stunde oder eine Fragestunde statt. Die erste Plenarsitzung der Woche beginnt mit einer Aktuellen Stunde, diesmal von NEOS, Thema: „Steuern und Abgaben auf Arbeit senken. Damit sich Menschen wieder etwas aufbauen können“.
An den anderen beiden Tagen (Donnerstag und Freitag) stehen Fragenstunden mit Bildungsminister Polaschek bzw. Finanzminister Brunner an. Es ist üblich, dass das Thema der Aktuellen Stunde rotierend (nach Fraktionsstärke) von einem der Klubs vorgeschlagen wird. Dabei ist immer das entsprechende Regierungsmitglied anwesend. Die Aktuelle Stunde dauert normalerweise etwa 70 Minuten, kann aber nach 90 Minuten von der Nationalratspräsidentin oder einer anderen Person beendet werden.
Diese Gesetze und Volksbegehren werden behandelt
Im Anschluss wird der Nationalrat über Themen wie das ORF-Reformpaket mit der Umwandlung der GIS-Gebühr in eine Haushaltsabgabe, ein neues Barrierefreiheitsgesetz, die Einrichtung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei und eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts beraten. Es sind auch weitere Schritte zur Umsetzung der Pflegereform geplant.
Darüber hinaus stehen zehn Volksbegehren auf der Agenda. Bei den kommenden Verhandlungen werden verschiedene Themen behandelt, darunter das „Kinderrechte-Volksbegehren“, das „Recht auf Wohnen“ und die Forderung, die GIS abzuschaffen. Zusätzlich werden Verhandlungen über sieben neu eingegangene Volksbegehren aufgenommen, die Themen wie den Ausbau der direkten Demokratie, die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, ein Lieferkettengesetz und die Beibehaltung der Sommerzeit umfassen. Und auch um die Sicherstellung von Bargeldzahlungen wird es gehen.
Ein Volksbegehren wird der Bundeswahlbehörde zur Behandlung im Nationalrat vorgelegt, wenn es im Eintragungsverfahren von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterzeichnet wird. Es hat Vorrang vor allen anderen Gegenständen bei der Festlegung der Tagesordnung, um sicherzustellen, dass sich die Abgeordneten schnell mit den Anliegen des Volksbegehrens auseinandersetzen.