§ 8 Zivildienstgesetz
(6) Bei der Zuweisung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass dadurch weder bestehende Arbeitsplätze gefährdet werden noch Arbeitsuchenden das Finden geeigneter Arbeitsplätze erschwert wird.
Bei der Volksbefragung im Jänner 2013 wurde für die Wehrpflicht im Wesentlichen mit dem Argument geworben, die Zivildiener würden unzählige Arbeitsplätze einnehmen, die sonst niemand machen würde. Laut Gesetz ist aber genau das zu vermeiden – Arbeitsplätze sollen nicht durch Zivildiener ersetzt werden.
Die Praxis zeigt das Gegenteil: „Zivis“ sind nicht nur zahlreich, sie sind sogar systemrelevant. In den letzten Jahrzehnten setzte das Rote Kreuz sehr stark auf die billigen Arbeitskräfte. Jetzt, wo sie durch den demographischen Mangel und abnehmende Tauglichkeit weniger werden, könnte das zum Problem werden. Mehr in unserem Artikel Das Problem mit den Zivildienern.