Transparente Studien? Fehlanzeige.
Was macht der Staat mit unserem Geld? In Diktaturen ist diese Frage nicht nur geheim, sondern verboten – in liberalen Demokratien dagegen ein gesunder Reflex. Trotzdem ist es in Österreich gar nicht so einfach, darauf eine Antwort zu bekommen: Denn das Amtsgeheimnis liefert unzählige Gründe, warum etwas nicht beantwortet werden muss.
Im selben Gesetz, der auch dieses Amtsgeheimnis festlegt, gibt es aber seit Anfang 2023 einen neuen Absatz, der eine Art „Ausnahme“ festlegt, in der Transparenz doch vorgeschrieben ist. Und das ist nicht irgendein Paragraph – sondern Artikel 20 Abs. 5 B-VG, also immerhin in der Verfassung. Der neue Absatz besagt:
Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe haben Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht gemäß Abs. 3 geboten ist.
Das klingt doch gut. Warum sollten wir auch nicht wissen dürfen, was in Studien steht, die mit Steuergeld finanziert wurden? De facto wird aber von vielen Ministerien nach wie vor wenig bis gar nichts veröffentlicht – und damit wird dieses Verfassungsgesetz ad absurdum geführt.
Woher man weiß, dass diese Studien nicht veröffentlicht werden? Einerseits dadurch, dass es auf den Websites mancher Ministerien und Länder gar keine eigene Seite dafür gibt. Andererseits durch parlamentarische Anfragen des NEOS-Abgeordneten Nikolaus Scherak. Eine Serie an Anfragen hat ergeben, dass von 167 Studien bisher nur 53 veröffentlicht wurden. Gekostet haben diese Studien rund elf Millionen Euro.
NEOS kritisiert die Nichtveröffentlichung der Studien durch die Bundesregierung – genauso wie die Tatsache, dass das Informationsfreiheitsgesetz nach wie vor verzögert wird. Mit diesem Gesetz sollte das Amtsgeheimnis an und für sich abgeschafft werden. Der letzte Entwurf von ÖVP und Grünen sieht echte Informationsfreiheit aber nur in 87 Gemeinden vor.
„Diese Geheimniskrämerei ist schlicht nicht akzeptabel“
Nikolaus Scherak, NEOS
Eine Sanktion dafür gibt es nicht. Rein theoretisch wäre eine Ministeranklage möglich: Dafür bräuchte es aber eine Mehrheit im Nationalrat. Das ist unwahrscheinlich, da die Bundesregierung mit ihrer Mehrheit durch den Klubzwang immer geeint abstimmt – wenn eine solche Anklage aber durchgehen würde, könnten die zuständigen Ministerinnen und Minister aber vom Verfassungsgerichtshof abgesetzt werden.
Aber selbst wenn der politische Umsetzungswille groß wäre: Es wäre immer noch nicht alles gelöst. Immerhin steht zwei Absätze davor das Amtsgeheimnis, das viele großzügige Ausnahmen festschreibt, laut denen doch nicht Auskunft gegeben werden muss. Etwa wenn etwas „im überwiegenden schutzwürdigen Interesse der Parteien“ liegt oder die „umfassende Landesverteidigung“ betroffen wäre, muss auch nichts publiziert werden. Es ist nur fraglich, ob das in allen noch nicht veröffentlichten Fällen wirklich der Fall ist – oder ob da manche Studien auch aus anderen Gründen geheim bleiben.