§5 Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz
(2) Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist das Rauchen, Essen und Trinken verboten. Erforderlichenfalls ist ein geeigneter Atemschutz zu verwenden. Nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind ungeschützte Hautstellen, einschließlich der Hände, sorgfältig zu reinigen.
§5 Gesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Hausverstand? Common sense? Ein gewisser Sinn für Hygiene? Dass man sich nach dem Hantieren mit Chemikalien die Hände wäscht, sollte eigentlich auch ohne dazugehöriges Gesetz allen klar sein.