§ 7a Salzburger Landesverfassung
(2) Die in Landesgesetzen oder in dazu ergehenden Verordnungen verwendeten personenbezogenen Begriffe wie Präsident, Vorsitzender, Beamter, Kindergärtnerin usw umfassen Frauen und Männer in gleicher Weise, wenn darin nicht anderes bestimmt ist. Sie können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht der betreffenden Person zum Ausdruck bringt.
Interessant: Die Salzburger Landesverfassung hat mit dem generischen Maskulinum eine Gender-Debatte vorweggenomen.