CO2 zu speichern ist in Österreich verboten.
Beim Klimaschutz tickt die Zeit: Das 1,5-Grad-Ziel, das im Pariser Abkommen für den Klimaschutz noch für realistisch gehalten wurde, könnte schon unrealistisch sein, aktuelle Prognosen sprechen von einer Klimaerwärmung von etwa 2,6 Grad bis Ende des Jahrhunderts. Das bedeutet: Heftigere Extremwetterereignisse wie Stürme, Dürren oder Hochwasser und ein beschleunigtes Aussterben von Arten und Ökosystemen. Österreich ist besonders stark betroffen.
Und nicht „nur“ die Folgen des Klimawandels sind wichtig – die Republik hat sich auch rechtlich verbindlich für Klimaziele entschieden. Wenn diese nicht eingehalten werden, drohen nicht nur höhere Schäden in einer wärmeren Welt, sondern auch Nachzahlungen in Milliardenhöhe.
Es gilt also, an mehreren Baustellen gleichzeitig zu arbeiten und das CO2-Budget Österreichs möglichst schnell Richtung null zu bringen. Dafür wird es die „klassischen“ Klimaschutz-Maßnahmen wie einen Ausbau der von Wasser-, Solar- und Windkraft brauchen (vor allem im Westen Österreichs, wo noch kein einziges Windrad steht) – aber auch das Einspeichern von CO2, um es später für die Industrie nutzbar zu machen, könnte ein lohnender Ansatz sein.
Wäre da nicht das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid – unser Paragraph der Woche.
Im Bundesgebiet sind verboten:
1. die Exploration sowie
2. die Speicherung von Kohlendioxid
In Österreich stößt diese Idee allerdings genau bei der Industrie auf Zuspruch, bei deren Geschäft zwangsläufig CO2 anfällt – z.B. bei der RHI, die in ihren Minen Materialien herstellt, die in der Industrie wegen ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Hitze gebraucht werden. Im Newsletter „Bernis Klima-Report“, der vom KURIER ausgeschickt wird, liest man vom CEO des Industrieunternehmens:
„Wenn wir das Erreichen der Pariser Klimaziele ernst nehmen, müssen wir lernen CO₂ erst gar nicht zu emittieren, oder es unschädlich, transportierbar und vor allem wieder nutzbar zu machen. Einen Teil unseres CO₂ können wir bereits reduzieren. Den Rest müssen wir aber als Übergangslösung einspeichern können, und zwar so lange, bis die industrielle Nutzbarmachung von CO₂ (das so genannte Carbon Capture and Utlilisation, kurz „CCU“) gelingt. Anders lassen sich die Klimaziele nicht erreichen.“
Rajah Jayendran, CEO RHI
Auch, wenn man CO2 für die Industrie verwenden könnte – momentan dürften wir es schlicht und einfach nicht speichern. Im Sinne des Klimaschutzes wäre es also gut, dieses Gesetz zu bearbeiten oder außer Kraft zu setzen.
Zuständig dafür ist übrigens nicht Verkehrs- und Umweltministerin Leonore Gewessler. „Rohstoffminister“ ist nämlich der Finanzminister Magnus Brunner – und das Gesetz schreibt vor, dass Strafen für die Einspeicherung von Kohlendioxid vom Wirtschaftsministerium zu kommen haben.
Wer dem Verbot gemäß § 2 Abs. 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend mit einer Geldstrafe bis 35 000 Euro zu bestrafen.Wer dem Verbot gemäß Paragraph 2, Absatz eins, zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend mit einer Geldstrafe bis 35 000 Euro zu bestrafen.