Das Gewaltverbot der UNO
Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Artikel 2 der UN-Charta
Die UN-Charta schreibt in Artikel 2 das sogenannte „Gewaltverbot“ fest. Dieses Gewaltverbot soll sicherstellen, dass alle Staaten sich verpflichten, eine friedliche und respektvolle Beziehung zueinander aufrechtzuerhalten und dass sie auf andere Länder und Menschen mit Respekt und Würde achten. Mit dem Angriffskrieg in der Ukraine hat Wladimir Putins Russland gegen diesen Artikel verstoßen.
Das Problem ist: Als sogenannte „Vetomacht“ konnte es eine Resolution des UN-Sicherheitsrates gegen sich allerdings verhindern. Dieser ist das Gremium, mit dem die UNO in internationalen Angelegenheiten handlungsfähig wäre. Russland ist als Nachfolgestaat der Sowjetunion ständiges Mitglied im Sicherheitsrat – und hat deswegen die Macht, nicht nur sich selbst vor dieser Regel zu schützen, sondern auch in anderen Angelegenheiten der internationalen Politik zu blockieren.