Wird dieses Raumordnungsgesetz eingehalten?
Wenn über das politische Problem des Bodenverbrauchs gesprochen wird, muss man eines festhalten: Es ist nicht so, als gäbe es keine Gesetze dazu. Im Gegenteil: Es gibt sogar sehr viele, weil die Raumplanung Ländersache ist. Und eines davon zeigt beispielhaft, dass darin sogar löbliche Ziele stecken:
Raumordnung im Sinn dieses Gesetzes ist die planmäßige, vorausschauende Gestaltung eines Gebietes, um die nachhaltige und bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse des Gemeinwohles zu gewährleisten. Dabei ist, ausgehend von den gegebenen Strukturverhältnissen, auf die natürlichen Gegebenheiten, auf die Erfordernisse des Umweltschutzes sowie die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft Bedacht zu nehmen.
§ 2 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz
Ob dieses Gesetz wirklich eingehalten wird? In der Bodenverbrauch-Statistik liegt die Steiermark jedenfalls auf Platz 1. In ihrem Gastbeitrag fasst die Raumplanungs-Expertin Gerlind Weber zusammen, wie sich diese Statistik erklärt – und wie man das in Zukunft wirklich im Sinne des Landesgesetzes auslegen könnte.