§ 16 Burgenländisches Landessicherheitsgesetz
(5) Die Haltung von mehr als vier Hunden und/oder acht Katzen in privaten Haushalten ist ohne Bewilligung der Gemeinde nicht zulässig.
§ 16 Burgenländisches Landessicherheitsgesetz, Grundsätze der Tierhaltung
Manfred Deix hätte wohl nicht im Burgenland leben können – der Karikaturist war ein berühmter Katzennarr, er lebte mit seiner Frau in Niederösterreich mit über 20 Katzen, teilweise waren es über 80. Im Burgenland wäre das nicht so einfach gewesen. Das Bundesland ist recht streng, wenn es um vierbeinige Mitbewohner:innen geht: maximal vier Hunde und/oder acht Katzen dürfen in einer Wohnung oder Haus leben. Immerhin – bei mehr, kann man sich eine Bewilligung von der Gemeinde holen.