§ 2 Ausbildungsordnung „Vergolden und Staffieren“
Das österreichische Handwerk „Vergolden und Staffieren“ mit all seinen Techniken und seinem tradierten Wissen wurde von der österreichischen UNESCO-Kommission 2017 in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Es ist somit geschützt und wird von der österreichischen UNESCO-Kommission betreut.
§ 2 Ausbildungsordnung „Vergolden und Staffieren“
Handwerk soll ja bekanntlich goldenen Boden haben, beim Lehrberuf „Vergolden und Staffieren“ trifft das sogar fast wortwörtlich zu. Mehr noch, anscheinend ist es so eine österreichische Eigenheit, dass es zum immateriellen Kulturerbe der UNESCO zählt – was natürlich auch per Paragraph verewigt werden musste.