Akademische Lokale
§1 (2) Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt eines Gastgewerbes (§ 94 Z 26 GewO 1994) als erfüllt anzusehen: (…) Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer Studienrichtung an einer Universität oder eines zur Verleihung eines international gebräuchlichen Mastergrades führenden Universitätslehrganges.
Gastgewerbe-Verordnung – Zugangsvoraussetzungen
Was muss man eigentlich wissen, um erfolgreich ein Lokal führen zu können? Buchhaltung wäre nicht schlecht, oder doch lieber Wissen über die Frankfurter Schule oder Programmiersprachen? Wenn es nach dem Österreichischen Gesetz geht, ist jede:r Absolvent:in mit Magister- oder Mastertitel berechtigt, die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe zu beantragen.
Allerdings, wer „nur“ einen Bachelor-Titel hat, kann das nicht. Gaudeamus igitur!