Die Konditorei-Ausbildungsordnung
Die Fachkraft kann (…) in Fett gebackene Süßspeisen bzw. Mehlspeisen herstellen, insbesondere Früchte in Backteig (zB Milchbackteig, Weinbackteig, Bierbackteig), Krapfen, Spritzkrapfen (Brandteig), gebackene Mäuse und Pofesen.
Konditorei-Ausbildungsordnung
Rund 14 Krapfen werden pro Jahr in Österreich pro Person gegessen, der Großteil davon jetzt, im Fasching. Damit das auch alles in geregelten Bahnen läuft, definiert das Gesetz auch wer Krapfen backen darf und welche Ausbildung es dafür gibt. Die Konditorei-Ausbildungsordnung legt fest, dass Lehrlinge ab dem 1. Lehrjahr bereits die Zubereitung des Germteigs für die Krapfen lernen müssen. Aber zu früh will das Gesetz die jungen Zuckerbäcker:innen in Ausbildung nicht an den heißen Herd lassen – denn das Herausbacken der Krapfen im heißen Fett darf erst im zweiten Lehrjahr unterrichtet werden.